Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fiktive Verfahrensbeendigung im Asylverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 81 Satz 1; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
Erschöpfung des Rechtswegs: Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 08.12.1997 - A 4 S 276/97
- BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht jedenfalls der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]). - BVerfG, 09.02.1994 - 2 BvR 21/94
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß vom 9. Februar 1994 - 2 BvR 21/94 - (nur in JURIS veröffentlicht) und seitdem in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, daß der Beschwerdeführer einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - hier beim Oberverwaltungsgericht - stellt (…vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG 1992, Loseblatt, Stand: November 1997, II- § 81 Rn. 172 ff.).
- VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00
Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische …
Wird nachträglich streitig, ob die Voraussetzungen der Fiktion der Klagerücknahme vorgelegen haben, ist darüber - wie bei einem Streit über die Wirksamkeit einer erklärten Antragsrücknahme - in der Form zu entscheiden, die bei einer Entscheidung in der Hauptsache vorgesehen ist, im erstinstanzlichen Verfahren also regelmäßig - wie hier - durch Urteil (vgl. BVerfG Beschl. vom 26.01.1998 - 2 BvR 67/98; Beschl. vom 26.01.1998 - 2 BvR 67/98 -jew. zit. nach juris, Schenk in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 1998, § 81 AsylVfG, Rn. 35 m. w. Nw.).