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   BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98   

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https://dejure.org/1998,9556
BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98 (https://dejure.org/1998,9556)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1998 - 2 BvR 67/98 (https://dejure.org/1998,9556)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 2 BvR 67/98 (https://dejure.org/1998,9556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fiktive Verfahrensbeendigung im Asylverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 81 Satz 1; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
    Erschöpfung des Rechtswegs: Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht jedenfalls der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 2 BvR 21/94

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1998 - 2 BvR 67/98
    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß vom 9. Februar 1994 - 2 BvR 21/94 - (nur in JURIS veröffentlicht) und seitdem in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, daß der Beschwerdeführer einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - hier beim Oberverwaltungsgericht - stellt (vgl. Molitor, in: GK-AsylVfG 1992, Loseblatt, Stand: November 1997, II- § 81 Rn. 172 ff.).
  • VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00

    Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische

    Wird nachträglich streitig, ob die Voraussetzungen der Fiktion der Klagerücknahme vorgelegen haben, ist darüber - wie bei einem Streit über die Wirksamkeit einer erklärten Antragsrücknahme - in der Form zu entscheiden, die bei einer Entscheidung in der Hauptsache vorgesehen ist, im erstinstanzlichen Verfahren also regelmäßig - wie hier - durch Urteil (vgl. BVerfG Beschl. vom 26.01.1998 - 2 BvR 67/98; Beschl. vom 26.01.1998 - 2 BvR 67/98 -jew. zit. nach juris, Schenk in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 1998, § 81 AsylVfG, Rn. 35 m. w. Nw.).
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